Impressum

Angaben gemäß §5 TMG:

Rick Seifert

Parkstraße 2

08107 Kirchberg

 

+49 (0) 162 26 09 696

seifertrick90@gmail.com

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Rick Seifert

Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG

 

Copyright:

 

Alle Fotos und Grafiken auf dieser Website unterliegen dem Copyright.

Jede Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung!

 

Urheberrecht:

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht

 

übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

 

4. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

 

5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

6. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

 

7. Wenn nicht anders vereinbart, hat der Fotograf hat das Recht, von ihm erstellte Fotos, Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.

 

 

Datenschutz:

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

Digitale Fotografie:

 

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

 

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung (außer zu Zwecken der Datensicherung), wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

Nutzung und Verbreitung

 

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

 

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

 

Fotografen.

 

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Für eine ausreichende Datensicherung hat der Auftraggeber jedoch selbst zu sorgen (Anfertigung von Datenträgerkopien für diesen Zweck dringend empfohlen), da der Auftragnehmer nicht alle Daten archivieren kann.

 

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

8. Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

 

 

9. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 



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